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FAQ - Dienstunfähigkeit

In den untenstehenden FAQ's zur Dienstunfähigkeitsversicherung findest Du die Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig von Lehramtsanwärtern gestellt werden. Hast Du weitere Fragen? Melde Dich doch einfach bei uns!

Was ist die Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert dich ab, falls du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst. In diesem Fall würden deine monatlichen Bezüge wegfallen. Gründe für eine Dienstunfähigkeit können vielseitig sein - ein guter Tarif leistet bei Dienstunfähigkeit auf Grund von Krankheit, Unfall oder auch Kräfteverlust.
Benötige ich die DU bereits im Ref.?
Ja, gerade in den ersten Arbeits- bzw. Beamtenjahren bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit wird eine Dienstunfähigkeit ausdrücklich empfohlen. Denn bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit besteht keinerlei Versicherungsschutz über den Staat. Unser Tipp: Sicher' dich in jungen Jahren (am besten noch während des Studiums) gegen Dienstunfähigkeit ab. Der Vorteil ist, dass die Beiträge in Abhängigkeit des Einstiegsalters berechnet werden. Je jünger man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge zu dieser Versicherung. Zudem musst du bei Abschluss eines solchen Vertrages Gesundheitsfragen beantworten. In jüngeren Jahren ist der Gesundheitszustand meist noch besser, als im höheren Alter. Deshalb ist der Abschluss einer solchen Versicherung für einen jungen Menschen deutlich einfacher und günstiger.
Wie hoch sind die Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Beiträge richten sich nach deinem Alter und deinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Sofern du gesund und jung bist ;-), kannst du mit einem Monatsbeitrag ab ca. 35 € rechnen. Bei dieser Berechnung gehen wir davon aus, dass du ca. 25 Jahre alt bist. Sicherlich gibt es auch noch günstigere Tarife, welche dann aber auch nicht mehr den besten Versicherungsschutz bieten. Die Beiträge zu speziellen Starter-Tarifen für Personen in Ausbildung können (vorerst) bereits bei 20 €/ 25 € liegen.
Was ist, wenn ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe und nicht verbeamtet werde?
In diesem Fall musst du deinen Vertrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung zum Glück nicht kündigen. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung ist normalerweise immer Teil einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das bedeutet, dass die Dienstunfähgkeit (DU) nur einen Zusatztarif innerhalb des gesamten Vertrages darstellt. Dieser Zusatztarif ist jedoch nicht kostenpflichtig, sondern gehört zu dem Gesamtvertrag dazu. Falls du nicht mehr im Dienst sondern lediglicih im Beruf sein solltest, bist du somit weitherin über deinen bestehenden Vertrag abgesichert. Allerdings sollte man natürlich in solch einer Situation immer prüfen, ob der neu ausgeübte Beruf eventuell günstiger zu versichern ist.
Bleiben die Beiträge stabil oder erhöhen sie sich auch nach dem Ref.?
Die Versicherungstarife zur Dienstunfähigkeitsversicherung sehen normalerweise keine Beitragssteigerungen nach Beendigung des Referendariats vor. Es gibt somit keine tariflich geplante Beitragserhöhung. Allerdings gibt es von manchen Versicherern sogenannte Starter-Tarife - diese Versicherungen bieten in den ersten Jahren einen vergünstigten Beitrag, welcher sich nach einem im Vertrag vereinbarten Zeitraum erhöht.
Bekomme ich Beiträge zurück, wenn ich nicht dienstunfähig werde?
Die Antwort lautet ganz klar Nein. Es gibt leider keine Tarife, die eine solche Beitragsrückgewähr bieten. Allerdings gibt es den einen oder anderen Versicherer, der eine Kombination von Dienstunfähigkeits-/Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Vertrag zur Altersvorsorge (Rentenversicherung) vorsieht. Diese Tarife bringen Vorteile, aber auch Nachteile mit sich. Vorteile: Bedarfsgerechte Absicherung der Dientstunfähigkeit, weil sich die Höhe der versicherten Dienstunfähigkeitsrente an die staatliche Absicherung des Beamten anpasst. Somit ist die versicherte Rente während der Zeit als Beamter auf Widerruf und als Beamter auf Probe höher. Danach wird sie abgesenkt, weil der Beamte auf Lebenszeit höhere Leistungen vom Staat zu erwarten hat. Ab diesem Zeitpunkt fließt automatisch ein größerer Teil der Beiträge in die Altersrente (Rentenversicherung). Nachteil: geringere Flexibiltät, weil es sich um zwei Verträge in einem "Mantel" handelt.
Gibt es auch kombinierte Verträge mit einer Rentenversicherung?
Ja, siehe vorige Frage.
Ist auch die Psyche (beispielsweise bei Burnout oder Depressionen mitversichert?)
Ja. Genau das ist für dich als Lehramtsanwärter(in) bzw. künftige(r) Lehrer(in) auch sehr wichtig. Du gehörst zu einer Berufsgruppe, innerhalb welcher diese Diagnose nicht unbekannt ist. In den Tarifen zur Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist jegliche Form von Krankheit, Unfällen und auch Kräfteverlust mitversichert - inbegriffen sind hier auch psychische Erkrankungen, wie bspw. Burnout.

Was Referendare über uns sagen

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