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Krankenversicherung für's Referendariat

Als Referendarin oder Referendar bist Du (künftig) Beamtenanwärter. Je nach Dienstherrn zahlt damit die Beihilfe 50% oder mehr der Gesundheitskosten. Den Rest kannst Du kostengünstig über eine Private Krankenversicherung abdecken.

Welche Krankenversicherung soll ich für's Ref wählen? PKV oder GKV?

Mit dem Start in's Referendariat kannst Du Dich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Weil Du für die Zeit des Ref's. verbeamtet wirst (Beamter auf Wiederruf)genießt Du in diesem Moment auch direkt die Leistungen der staatlichen Beihilfe. Das bedeutet, dass Dir 50% Deiner Krankheitskosten (Arztrechnungen, Krankenhausrechnungen, Medikamente etc.) kostenlos über die Beihilfe erstattet werden. Somit benötigst Du nur noch eine Krankenversicherung, die sich um die weiteren 50% Deiner Krankheitskosten kümmert. Eine gesetzliche Krankenkasse kann das leider nicht abbilden, weil Du dort immer einen 100%igen Versicherungsschutz erhältst. Die Beiträge zahlst Du in diesem Fall auch in Höhe des 100%igen Versicherungsschutzes bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Krankenkasse während des Ref's und auch nach dem Ref für verbeamtete Lehrer recht teuer. Die private Krankenversicherung (PKV) hingegen bietet Dir spezielle Beamtentarife an, welche nur 50 % Leistung anbieten. Aus diesem Grund ist die private Krankenversicherung für den verbeamteten Lehramtsanwärter und Lehrer haben sicherlich die bessere und zugleich auch deutlich günstigere Wahl. Trotz des günstigen Beitrages sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung viel umfangreicher.

Was ist mit der PKV wenn ich nach dem Referendariat nicht direkt weiter verbeamtet werde?

Es gibt einige Fälle in denen Du nach dem Referendariat nicht direkt verbeamtet wirst. Vielleicht bist Du nach dem Ref. vorerst als angestellter Lehrer tätig. Eventuell entscheidest Du Dich nochmal für einen anderen Studiengang oder übst einen ganz anderen Beruf aus. Zwar hofft man dies nicht, aber auch Arbeitslosigkeit wäre eine Eventualität. Egal welcher dieser Fälle eintritt sofern Du nicht weiter verbeamtet sein solltest, musst Du keine „Angst“ vor der Entscheidung für die private Krankenversicherung haben. In all den oben genannten Situation bist Du wieder versicherungspflichtig, weshalb Du sogar verpflichtet bist, Dich wieder gesetzlich versichern zu lassen. Somit ist Deine Situation nicht mit der eines angestellten Arbeitnehmers oder eines Selbstständigen zu vergleichen – bei diesen Berufsgruppen ist die Entscheidung für die private Krankenversicherung schwerwiegender, als sie es bei Dir ist. Und falls Du nach dem Referendariat weiter verbeamtet werden solltest, ist die Wahl der privaten Krankenversicherung die beste Entscheidung.

Lass Dich online von uns beraten

Gerne beraten wir Dich online – ganz unkompliziert und total bequem. Die Beratung ist kostenlos, so dass für Dich keine Kosten entstehen. Du benötigst lediglich ein Smartphone, Tablet, Laptop oder PC. Nachdem Du einen Termin bei uns gebucht hast – entweder direkt über unser Terminbuchungstool oder telefonisch über 0800-5553321 – kannst Du loslegen. Unser Ziel ist, dass Du die Unterschiede zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung verstehst. Hierbei gehen wir auf die Besonderheiten beim Lehramtsanwärter und Lehrer ein. Wichtig ist uns, dass Du dieses Thema verstehst, bevor Du einen Vertrag abschließt! Denn Du solltest nur solche eine Entscheidung treffen, wenn Du auch ein gutes Bauchgefühl hast. Du wirst sehen, dass die Onlineberatung mit uns Spaß macht und dass Du nach den Gesprächen das Thema Versicherungen um einiges besser verstehst. Probier es einfacht aus – wir freuen uns auf Dich!

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FAQ - Krankenversicherung

In den untenstehenden FAQ zur Krankenversicherung findest Du die Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig von Lehramtsanwärtern gestellt werden. Hast Du weitere Fragen? Melde Dich doch einfach bei uns!

Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist ein staatliches Krankenversicherungssystem, welches nur für Beamte gilt. Über die Beihilfe beteiligt sich der Staat mit einem festgelegten Prozentsatz an deinen Krankheitskosten. Für alle Beamte, die nach dem 31.12.2012 verbeamtet wurden/werden, gilt ein Beihilfesatz von 50 %. Kinder erhalten meist sogar 80 %. Den verbleibenden Teil muss man über eine private Krankenversicherung absichern. Eine Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich.
Warum benötige ich eine PKV?
Als Beamter bekommst du 50 % Deiner Krankheitskosten von der Beihilfe erstattet. Die verbleibenden 50 % sollten über die private Krankenversicherung abgesichert werden. Die private Krankenversicherung bietet eine optimale Ergänzung zur staatlichen Beihilfe - die privaten Versicherer bieten spezielle Prozenttarife an, welche die Beihilfe ergänzen: 50 % Beihilfe + 50 % private Krankenversicherung = 100 % Schutz
Kann ich für‘s Ref. nicht einfach in der GKV bleiben?
Prinzipiell ginge das - allerdings verlierst du während dieser Zeit dann auch den Anspruch auf die kostenlose Beihilfe. Zudem sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich teurer, als die der privaten Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung - mehr als 200 € monatlich für einen Lehramtsanwärter mit vollem Ref-Deputat. Die private Krankenversicherung - ab 45 € monatlich während des Referendariats (je nach Einstiegsalter und Gesundheitszustand). Auch nach dem Referendariat liegen die Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse deutlich über denen der privaten Krankenversicherung. Neben den günstigeren Beiträgen, bietet die private Krankenversicherung einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz.
Was ist, wenn ich nach dem Ref. nicht verbeamtet werde?
Es kann viele Gründe geben, warum du nach dem Referendariat nicht weiter verbeamtet wirst. Entweder hast du dich für einen anderen beruflichen Weg entschieden und arbeitest in einer anderen Branche, du bist als Lehrer angestellt oder bist arbeitslos gemeldet. In all diesen Situation benötigst du an dieser Stelle vorerst keine private Krankenversicherung (PKV) - du wirst somit aus der PKV "entlassen" und musst dich gesetzlich krankenversichern. Der Vertrag zur privaten Krankenversicherung kann in diesem Zuge auf eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden. Hierbei fällt ein kleiner Monatsbeitrag an, durch den du dir den Gesundheitszustand "einfrierst". Solltest du zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben dich privat zu versichern, kannst du diese Anwartschaft nutzen, um problemlos (ohne erneute Gesundheitsprüfung) in die private Krankenversicherung zurückzukehren.
Sind meine Beiträge in der PKV im Alter nicht viel zu hoch?
Weil du auch als Pensionär Anspruch auf die kostenlose Beihilfe hast, musst du keine Angst vor extremen Beitragssteigerungen haben. Zwar kann es immer mal wieder zu Beitragsanpassungen kommen. Allerdings bilden die Versicherer im Hintergrund Rückstellungen (Altersrückstellungen), die die Beitragserhöhungen auch in Zukunft sehr gering halten sollten. Zudem solltest du wissen - auch die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge in regelmäßigen Abständen.
Besonderheit Baden-Württemberg I Thema Wahlleistungen
Mit der Verbeamtung in Baden-Württemberg, wirst du vom LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) gefragt, ob du auf 22 € Lohn (bzw. Sold) verzichten möchtest, um für dich und eventuell auch für Familienmitglieder Zweibettzimmerleistungen und Chefarztbehandlungen in Anspruch nehmen zu können – es ginge hierbei um die Bezuschussung dieser Leistungen im Rahmen der Beihilfe (50 %). Mit dem Beginn des Ref’s kannst du dieses Angebot vom LBV problemlos ablehnen und somit „nein“ auf dem Formular ankreuzen, weil du Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zu dieser Zeit 100%ig von der privaten Krankenversicherung abgesichert hast. Mit der erstmaligen Verbeamtung auf Probe (also nach dem Referendariat) wird dir diese Frage nochmals vom LBV gestellt. Wir empfehlen dir dann diese Frage mit „ja“ zu beantworten und das Angebot des LBV anzunehmen, weil es dann preiswerter ist, wenn du 50 % dieser Leistungen über die Beihilfe (LBV) absicherst und die restlichen 50 % über die private Krankenversicherung versicherst.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
Die Kostendämpfungspauschale ist sozusagen eine Selbstbeteilung der staatlichen Beihilfe. Mit diesem Instrument möchte der Staat die Ausgaben zu den Krankheitskosten seiner Beamten so gering wie möglich halten. Die Höhe dieser Pauschale ist abhängig von der Besoldungsgruppe. Bei Beamten auf Widerruf ist die Kostendämpfungspauschale maßgebend, die für deren Eingangsbesoldungsgruppe gilt. Beispiel Baden-Württemberg: Für die Besoldungsgruppe A12 liegt die Pauschale bei 150 €; somit gilt diese Pauschale ebenso für den Anwärter in A12. Somit muss der Lehramtsanwärter die ersten 150 € jährlich selbst bezahlen, welche er eigentlich von der Beihilfe erstattet bekommen hätte. Für alle weiteren Rechnungsbeträge über dieser Kostendämpfungspauschale leistet die Beihilfe. Beispiel NRW: Hier entfällt die Kostendämpfungspauschale für Beamte im Vorbereitsungsdienst. Nach dem Ref. liegt sie bei 300 € jährlich für A12 - A15.
Wie reiche ich Rechnungen ein?
Gerne kannst du uns die Rechnungen, welche an die private Krankenversicherung gehen, zusenden. Wir werden diese dann weiterleiten. Viele Versicherungen bieten auch sog. Rechnungs-Apps an. Hier kannst du die Rechnungen direkt hochladen - die über die App eingereichten Rechnungen werden in wenigen Tagen von den Versicherungen erstattet. Bei der Beihilfe gibt es spezielle Anträge. Einige Bundesländer bieten spezielle Apps an (z.B. NRW), andere haben ein Kundenportal und Papieranträge. Jedes Bundesland hat hier seine eigene Vorgehensweise. Egal in welchem Bundesland du ich befindest - gerne unterstützen wir dich und sagen dir wo und wie du die Rechnungen einreichen kannst.

Was Referendare über uns sagen

Regelmäßig bekommen wir von euch Feedback, dass ihr euch gerne bei uns beraten lasst und euch in guten Händen wisst. Dafür danken wir euch und bedanken und ebenfalls für das vertrauensvolle Verhältnis.

Anonym

Referendarin

Dominik hat mir beim Start ins Ref super weitergeholfen eine passende PKV zu finden, auch bei sehr speziellen Fragen, die nur mich betreffen.

Arthur

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Abelle

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